Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 17. Juni 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge des Kreisverbandes |
Antragsteller*in: | Paula Piechotta, Marco Tiedtke (dort beschlossen am: 10.06.2024) |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 2 |
A2: Änderung der Finanzordnung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung beschließt eine Änderung des §14 der Finanzordnung des
Kreisverbandes von:
1. Der Monatsbeitrag für alle Mitglieder sollte ein Prozent des auf den Monat
umgelegten Nettoeinkommens des Mitgliedes, mindestens jedoch 6,- € im Monat
betragen.
2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Kreisversammlung.
3. Der Mindestbeitrag kann auf formlosen Antrag des Mitgliedes an den Vorstand
für ein Jahr auf bis zu 3,- € ermäßigt werden.
4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des
Mindestbeitrages verfügen.
5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen
in nachfolgenden Text
1. Die Mitglieder haben die Pflicht, regelmäßig Beiträge zu bezahlen. Die Höhe
des Beitrages soll ein Prozent des auf den Monat umgelegten Nettoeinkommens des
Mitgliedes betragen. Dabei ist der Betrag von 6€ nicht zu unterschreiten.
2. Über den Mitgliedsbeitrag befindet die Mitgliederversammlung.
3. Über Ausnahmen und Beitragsermäßigungen unter 6 € entscheidet der Vorstand
auf formlosen Antrag.
4. In besonderen Härtefällen kann der Vorstand weitere Ermäßigungen des
Mindestbeitrages verfügen.
5. Der Antrag auf Ermäßigung des Mindestbeitrages ist jährlich erneut zu stellen
Begründung
Mdl.
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